
1. INFANTERIE
1.1 Allgemein
Infanteriebataillone unter 9X Mann gelten nicht mehr als solche und müssen dauerhaft aus der Kampflinie entfernt werden.
1.2 Plänkler
Plänklerkompanien der Linieninfanterie dürfen nur benachbart zur Stammeinheit platziert werden. Bei Vernichtung der Stammeinheit
gilt hier das nächstmögliche Bataillon.
Kompanien der Leichten und Garde-Infanterie sind nicht an ihre Stammeinheit gebunden, müssen aber benachbart zu Bataillonen stehen.
Diese Vorgaben gelten auch für geschützte Gebiete.
Eine Ausnahme bilden Chateaus, in denen sich bis zu drei Kompanien der Leichten oder Garde-Infanterie aufhalten können,
die nicht der o.g. Abstandsregel unterliegen.
Bataillone der Leichten und Garde-Infanterie dürfen sich nur bis auf Kompaniestärke (mindestens 9X Mann) auflösen.
Plänkler dürfen grundsätzlich keine Nahkämpfe durchführen.
Plänkler im Status „D“ müssen eine rückwärtige Bewegung durchführen.
Versprengte Plänkler müssen sich kontinuierlich und auf direktem Weg in Richtung der eigenen Linien und unter
vollem Ausschöpfen der verfügbaren Bewegungspunkte zurückziehen und dürfen dabei keine „Sperrfunktion“ gegenüber
feindlichen Truppen ausüben.
1.3 Bataillone im Status „D“
Infanterie
im Status „D“ muss sich vor feindlichen geordneten Einheiten (Plänkler
ausgenommen) um mindestens ein Feld zurückziehen.
Alternativ
dazu reicht es, eine geordnete Einheit zwischen Gegner und ungeordnete
Infanterie zu platzieren.
In
geschützten Gebieten (Definition unter 6.2) und in Schanzen
ist die Einhaltung der o.g.
Vorgaben nicht erforderlich.
Das
Initiieren von Nahkämpfen mit ungeordneten Einheiten ist nur in geschützten
Gebieten erlaubt.
Eine weitere Ausnahme bilden eingeschlossene Einheiten (als „isolated“ erkennbar), die unabhängig vom Gelände Nahkämpfe mit dem Ziel des Ausbruchs einleiten können.
2. KAVALLERIE
2.1 Attacke und Nahkampf
Kavallerie
darf nur in Form eines Regiments attackieren bzw. in den Nahkampf gehen.
Nahkampf im Anschluss an eine Attacke ist zwingend vorgeschrieben.
Falls
es nach einer Attacke zu mehreren aufeinanderfolgenden Nahkämpfen kommt, müssen
diese von der/den betreffenden Einheit/en im gleichen Feld ohne auszusetzen
(sprich: kein Springen zu Einheiten in anderen Feldern und wieder zurück)
durchgeführt werden.
Attacken
aus geschützten Gebieten heraus oder in sie hinein sind nicht statthaft
(Ausnahme siehe 6.2).
Regimenter unter 9X Reitern gelten als Schwadron.
2.2 Schwadronen
Schwadronen
dürfen weder attackieren noch Nahkämpfe einleiten.
Schwadronen
dienen hauptsächlich zur Aufklärung und müssen zu gegnerischen Einheiten
(Bataillone der Infanterie oder Regimenter der Kavallerie) in guter Ordnung
mindestens drei Felder (2 Leerfelder) Abstand halten.
Gegnerischen Plänklern können sie sich nähern, dürfen diese aber nicht angreifen.
2.3 Kavallerie im Status „D“
Gerät
ein Kavallerieregiment während einer
Attacke durch defensives Feuer in ungeordneten Zustand, so muss
es trotzdem seinen Angriff im Nahkampf fortsetzen.
In
jedem anderen Fall muss sich ungeordnete Kavallerie vor geordneten gegnerischen
Einheiten der Infanterie (Bataillone) oder Kavallerie (Regimenter) sowie
gegnerischer Artillerie zurückziehen
und drei Felder (zwei Leerfelder) Abstand einhalten.
Bei
gegnerischen Plänklern entfällt diese Abstandsregel.
Für geschützte Gebiete und isolierte Einheiten gelten die Sätze 3-5 des Abschnitts 1.3.
3. ARTILLERIE
3.1 Aufstellen der Geschütze
Artillerie
ist in Stadt-/Dorffeldern sowie Wald-/Gartenfeldern so abzuprotzen, dass in
ihren Frontfeldern einsehbares, freies Gelände existiert.
3.2 Feuerphase
Die Feuerphase der Artillerie ist abzuschließen bevor mit dem Feuern der Infanterie begonnen wird.
4. OFFIZIERE
Offiziere
im Rang des Befehlshabers einer Brigade oder Division sowie Kommandeure der
Artillerie müssen immer bei ihrem entsprechenden Truppenverband
stehen.
Korps-
oder Armeebefehlshaber sowie andere
Persönlichkeiten auf dem Schlachtfeld sind nicht von dieser Regelung betroffen,
dürfen sich aber nicht vor der eigenen Kampflinie aufhalten.
Versprengte
Offiziere hinter feindlichen Linien haben sich auf direktem Weg zu den eigenen
Truppen zurückzubewegen.
5. NACHSCHUBWAGEN
Nachschubwagen
haben zu jeder feindlichen Einheit fünf Felder (4 Leerfelder) Abstand zu
halten, falls sich keine eigene Einheit (Plänkler gelten nicht) zwischen Wagen
und Gegner befindet.
Nachschubwagen
dürfen nicht in vorderster Linie stehen, um einen Sichtschutz zu bilden.
Sie
dürfen nicht zum Sperren von Straßen und Wegen benutzt werden.
Erbeutete
Nachschubwagen sind unter Beachtung der hier genannten Vorgaben frei einsetzbar.
6. GESCHÜTZTE GEBIETE
6.1 Definition
Als geschützte Gebiete gelten: Ortschaften, Chateaus, Gebäude, Wälder, Gärten, Sümpfe und schweres (rough) Gelände.
6.2 Kavallerieangriffe
Kavallerie darf in Felder mit Gebäuden angreifen, soweit sich dort nicht ausschließlich Plänkler in einer Gesamtstärke von unter 2XX Mann aufhalten.
7. FLÜCHTENDE
Flüchtende
Einheiten haben eine erkennbar vom Kampfgeschehen wegführende Bewegung durchzuführen,
um sich zu sammeln.
Sie dürfen dabei nicht auf Wegen oder Straßen verbleiben, um so ggf. Blockadefunktionen auszuüben.
8. DÄMMERUNGSPHASE
In der ersten Dämmerungsphase am Morgen dürfen weder Attacken noch Nahkämpfe durchgeführt werden.
9. NACHTPHASE
In
der Nacht finden keine Kampfhandlungen statt.
Es
dürfen keine Bewegungen über die eigene Frontlinie hinaus erfolgen.
Seitliches
Verschieben und Verstärken von vorwärtigen Einheiten ist gestattet, soweit die
vordere Linie als äußerste Grenze eingehalten wird.
Da sich das Einhalten der Nachtregel nur schwer oder gar nicht nachprüfen lässt, wird hier an die Ehre der einzelnen Spieler appelliert.
10.
BEWEGUNG-FEUERN-NAHKAMPF
Diese Reihenfolge ist zwingend einzuhalten, wobei eine
Phase vollständig abgeschlossen sein muss, bevor mit der nächsten begonnen
wird. Punkt 3.2 (Artilleriefeuer) ist dabei im Ablauf zu berücksichtigen.
Ausgenommen sind Attacken der Kavallerie (Charging-Zustand), die jederzeit
geritten werden dürfen.
Einstellen des Spiels.
Um nach dieser Regel zu spielen müssen diese Optionen eingestellt werden.
