1. INFANTERIE

1.1 Allgemein

1.2 Plänkler

1.3 Bataillone im Status „D“

2. KAVALLERIE

2.1 Attacke und Nahkampf

2.2 Schwadronen

2.3 Kavallerie im Status „D“

3. ARTILLERIE

3.1 Aufstellen der Geschütze

3.2 Feuerphase

4. OFFIZIERE

5. NACHSCHUBWAGEN

6. GESCHÜTZTE GEBIETE

6.1 Definition

6.2 Kavallerieangriffe

7. FLÜCHTENDE

8. DÄMMERUNGSPHASE

9. NACHTPHASE

10. BEWEGUNG-FEUERN-NAHKAMPF

 

1. INFANTERIE

1.1 Allgemein

Infanteriebataillone unter 9X Mann gelten nicht mehr als solche und müssen dauerhaft aus der Kampflinie entfernt werden. 

1.2 Plänkler

Plänklerkompanien der Linieninfanterie dürfen nur benachbart zur Stammeinheit platziert werden. Bei Vernichtung der Stammeinheit

gilt hier das nächstmögliche Bataillon.

Kompanien der Leichten und Garde-Infanterie sind nicht an ihre Stammeinheit gebunden, müssen aber benachbart zu Bataillonen stehen.

Diese Vorgaben gelten auch für geschützte Gebiete.

Eine Ausnahme bilden Chateaus,  in denen sich bis zu drei Kompanien der Leichten oder Garde-Infanterie aufhalten können,

die nicht der o.g. Abstandsregel unterliegen.

Bataillone der Leichten und Garde-Infanterie dürfen sich nur bis auf Kompaniestärke (mindestens 9X Mann) auflösen.

Plänkler dürfen grundsätzlich keine Nahkämpfe durchführen.

Plänkler im Status „D“ müssen eine rückwärtige Bewegung durchführen.

Versprengte Plänkler müssen sich kontinuierlich und auf direktem Weg in Richtung der eigenen Linien und unter

vollem Ausschöpfen der verfügbaren Bewegungspunkte  zurückziehen und dürfen dabei keine „Sperrfunktion“ gegenüber

feindlichen Truppen ausüben.

1.3 Bataillone im Status „D“

Infanterie im Status „D“ muss sich vor feindlichen geordneten Einheiten (Plänkler ausgenommen) um mindestens ein Feld zurückziehen.

Alternativ dazu reicht es, eine geordnete Einheit zwischen Gegner und ungeordnete Infanterie zu platzieren.

In geschützten Gebieten (Definition unter 6.2) und in Schanzen  ist die Einhaltung der o.g. Vorgaben nicht erforderlich.

Das Initiieren von Nahkämpfen mit ungeordneten Einheiten ist nur in geschützten Gebieten erlaubt.

Eine weitere Ausnahme bilden eingeschlossene Einheiten (als „isolated“ erkennbar), die unabhängig vom Gelände Nahkämpfe mit dem Ziel des Ausbruchs einleiten können.

2. KAVALLERIE

2.1 Attacke und Nahkampf

Kavallerie darf nur in Form eines Regiments attackieren bzw. in den Nahkampf gehen. Nahkampf im Anschluss an eine Attacke ist zwingend vorgeschrieben.

Falls es nach einer Attacke zu mehreren aufeinanderfolgenden Nahkämpfen kommt, müssen diese von der/den betreffenden Einheit/en im gleichen Feld ohne auszusetzen (sprich: kein Springen zu Einheiten in anderen Feldern und wieder zurück) durchgeführt werden.

Attacken aus geschützten Gebieten heraus oder in sie hinein sind nicht statthaft (Ausnahme siehe 6.2).

Regimenter unter 9X Reitern gelten als Schwadron.

2.2 Schwadronen

Schwadronen dürfen weder attackieren noch Nahkämpfe einleiten.

Schwadronen dienen hauptsächlich zur Aufklärung und müssen zu gegnerischen Einheiten (Bataillone der Infanterie oder Regimenter der Kavallerie) in guter Ordnung mindestens drei Felder (2 Leerfelder) Abstand halten.

Gegnerischen Plänklern können sie sich nähern, dürfen diese aber nicht angreifen.

2.3 Kavallerie im Status „D“

Gerät ein Kavallerieregiment während einer Attacke durch defensives Feuer in ungeordneten Zustand, so muss es trotzdem seinen Angriff im Nahkampf fortsetzen.

In jedem anderen Fall muss sich ungeordnete Kavallerie vor geordneten gegnerischen Einheiten der Infanterie (Bataillone) oder Kavallerie (Regimenter) sowie gegnerischer Artillerie  zurückziehen und drei Felder (zwei Leerfelder) Abstand einhalten.

Bei gegnerischen Plänklern entfällt diese Abstandsregel.

Für geschützte Gebiete und isolierte Einheiten gelten die Sätze 3-5 des Abschnitts 1.3.

3. ARTILLERIE

3.1 Aufstellen der Geschütze

Artillerie ist in Stadt-/Dorffeldern sowie Wald-/Gartenfeldern so abzuprotzen, dass in ihren Frontfeldern einsehbares, freies Gelände existiert.   Artillerie darf in Chateaus nicht abgeprotzt werden; im aufgeprotzten Zustand hingegen ist ein Aufenthalt bzw. Durchzug dort möglich. Von höhergelegenen Stadt-/Dorffeldern sowie Wald-/Gartenfeldern darf auf tiefergelegenes Gelände gefeuert werden.

3.2 Feuerphase

Die Feuerphase der Artillerie ist abzuschließen bevor mit dem Feuern der Infanterie begonnen wird.

 

4. OFFIZIERE

Offiziere im Rang des Befehlshabers einer Brigade oder Division sowie Kommandeure der Artillerie müssen immer  bei ihrem entsprechenden Truppenverband stehen.

Korps- oder Armeebefehlshaber  sowie andere Persönlichkeiten auf dem Schlachtfeld sind nicht von dieser Regelung betroffen, dürfen sich aber nicht vor der eigenen Kampflinie aufhalten.

Versprengte Offiziere hinter feindlichen Linien haben sich auf direktem Weg zu den eigenen Truppen zurückzubewegen.  

5. NACHSCHUBWAGEN

Nachschubwagen haben zu jeder feindlichen Einheit fünf Felder (4 Leerfelder) Abstand zu halten, falls sich keine eigene Einheit (Plänkler gelten nicht) zwischen Wagen und Gegner befindet.

Nachschubwagen dürfen nicht in vorderster Linie stehen, um einen Sichtschutz zu bilden.

Sie dürfen nicht zum Sperren von Straßen und Wegen benutzt werden.

Erbeutete Nachschubwagen sind unter Beachtung der hier genannten Vorgaben frei einsetzbar.  

6. GESCHÜTZTE GEBIETE

6.1 Definition

Als geschützte Gebiete gelten: Ortschaften, Chateaus, Gebäude, Wälder, Gärten, Sümpfe und schweres (rough) Gelände.

6.2 Kavallerieangriffe

Kavallerie darf in Felder mit Gebäuden angreifen, soweit sich dort nicht ausschließlich Plänkler in einer Gesamtstärke von unter 2XX Mann aufhalten. 

7. FLÜCHTENDE

Flüchtende Einheiten haben eine erkennbar vom Kampfgeschehen wegführende Bewegung durchzuführen, um sich zu sammeln.

Sie dürfen dabei nicht auf Wegen oder Straßen verbleiben, um so ggf. Blockadefunktionen auszuüben.

8. DÄMMERUNGSPHASE

In der ersten Dämmerungsphase am Morgen dürfen weder Attacken noch Nahkämpfe durchgeführt werden.

9. NACHTPHASE

In der Nacht finden keine Kampfhandlungen statt.

Es dürfen keine Bewegungen über die eigene Frontlinie hinaus erfolgen.

Seitliches Verschieben und Verstärken von vorwärtigen Einheiten ist gestattet, soweit die vordere Linie als äußerste Grenze eingehalten wird.

Da sich das Einhalten der Nachtregel nur schwer oder gar nicht nachprüfen lässt, wird hier an die Ehre der einzelnen Spieler appelliert.

10. BEWEGUNG-FEUERN-NAHKAMPF

Diese Reihenfolge ist zwingend einzuhalten, wobei eine Phase vollständig abgeschlossen sein muss, bevor mit der nächsten begonnen wird. Punkt 3.2 (Artilleriefeuer) ist dabei im Ablauf zu berücksichtigen.
Ausgenommen sind Attacken der Kavallerie (Charging-Zustand), die jederzeit geritten werden dürfen.

Einstellen des Spiels.

Um nach dieser Regel  zu spielen müssen diese Optionen eingestellt werden.

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